
Piloten- & Luftfahrt-Schutzkonzept
Piloten- & Luftfahrt-Schutzkonzept – Fluguntauglichkeit (Loss of Licence) & Luftfahrtschutz
Ob Berufspilot im Liniendienst (ATPL/CPL), geschäftlicher Turboprop- oder Jet-Pilot im Werkverkehr, engagierter Privatpilot (PPL), Fluglehrer (FI) oder Inhaber eines eigenen Luftfahrzeugs: Die Fliegerei verlangt höchste Präzision, technische Perfektion und eine makellose Gesundheit. Der Verlust der medizinischen Flugtauglichkeit (Medical Class 1 oder Class 2) durch Krankheit oder Unfall führt für Piloten oft von einem Tag auf den anderen zum Entzug der Lizenz und zum plötzlichen Aus der beruflichen oder leidenschaftlichen Fliegerlaufbahn. Gleichzeitig stellen das Eigentum an Luftfahrzeugen sowie der Betrieb im Luftraum hohe Anforderungen an Haftpflicht- und Kaskodeckungen. Die Plewnia & Brauckmann GmbH Versicherungsmakler bietet Piloten, Luftfahrzeughaltern, Haltergemeinschaften, Flugschulen und Luftsportvereinen in Bautzen, Kamenz, Dresden, Leipzig, ganz Sachsen sowie bundesweit ein spezialisiertes, modular aufgebautes Luftfahrt-Schutzkonzept aus einer Hand.
Die 4 Säulen des Piloten- & Luftfahrt-Schutzkonzepts
Ein lückenloses Konzept für das Cockpit bündelt die Absicherung der eigenen Lizenz und Arbeitskraft, die Luftfahrt-Haftpflicht, den Schutz des Luftfahrzeugs sowie Spezial-Rechtsschutz:
1. Säule: Fluguntauglichkeitsversicherung (Loss of Licence / LOL) & BU
Für Berufspiloten und kommerziell tätige Luftfahrzeugführer reicht eine Standard-Berufsunfähigkeitsversicherung bei Weitem nicht aus. Eine gewöhnliche BU leistet erst bei einer mindestens 50%igen allgemeinen Berufsunfähigkeit – das flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis (Medical) kann jedoch bereits bei deutlich geringeren gesundheitlichen Einschränkungen entzogen werden.
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Fluguntauglichkeitsklausel (Loss of Licence): Sofortige Kapital- oder Rentenleistung, sobald das EASA/LBA-Medical (Klasse 1 oder 2) durch das Fliegerarztzentrum oder Luftfahrtbundesamt endgültig oder vorübergehend entzogen wird.
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Kombination aus LOL & BU: Nahtlose Abstimmung zwischen Einmalentschädigung bei Lizenzverlust und lebenslanger Berufsunfähigkeitsrente für den Fall, dass auch keine andere berufliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann.
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Unfallversicherung inklusive Flugrisiko: Spezielle Gruppen- oder Einzel-Unfallversicherungen, die den Flugbetrieb (inkl. Start, Landung und Notlandung) explizit ohne Risikozuschläge einschließen.
2. Säule: CSL- & Luftfahrterhaltungs-Haftpflicht
Wer ein Luftfahrzeug betreibt oder im Cockpit die Verantwortung trägt, haftet nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) grundsätzlich verschuldensunabhängig für Gefährdungsschäden.
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Combined Single Limit (CSL): Moderne Pauschaldeckung, die Halterhaftpflicht und Passagierhaftpflicht in einer gemeinsamen, hohen Deckungssumme (z. B. 5 bis 10 Mio. Euro oder mehr) flexibel kombiniert.
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Fluglehrer- & Einweiser-Haftpflicht: Spezieller Schutz für Fluglehrer (FI) und Prüfer (FE) bei Ausbildungs-, Übungs- und Überprüfungsflügen.
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Halterhaftpflicht für Haltergemeinschaften: Rechtssicherer Schutz für Flugzeug-Mitbesitzer und Vereinsmitglieder.
3. Säule: Luftfahrzeug-Kaskoversicherung (Kasko & Bodenkasko)
Luftfahrzeuge, Helikopter, Ultraleichtflugzeuge (UL) und Motorsegler repräsentieren erhebliche Vermögenswerte. Schäden bei der Landung, Triebwerksschäden oder Hagel an der Halle dürfen den Betrieb nicht gefährden.
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Vollkaskoversicherung: Absicherung des Luftfahrzeugs gegen Beschädigung oder Totalverlust beim Flugbetrieb, während des Rollens (Taxiing), bei Starts und Landungen.
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Bodenkasko (Ground Risk): Günstiger Grundschutz für Zeiten, in denen das Luftfahrzeug in der Halle oder auf dem Vorfeld abgestellt ist (Schutz vor Sturm, Hagel, Brand, Vandalismus und Diebstahl von Avionik).
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Taxierte Taxe: Feste Vereinbarung des Schiffs- bzw. Flugzeugwertes im Versicherungsvertrag, die im Totalschadenfall ohne Zeitwertabzüge ausgezahlt wird.
4. Säule: Spezial-Rechtsschutz für Luftfahrtpersonal
Auseinandersetzungen mit Luftfahrtbehörden (LBA, Landesluftfahrtbehörden), Untersuchungen nach Flugvorfällen durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) oder Vorwürfe von Luftraumverletzungen erfordern spezialisierte Rechtsanwälte.
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Verwaltungs- & Lizenzrechtsschutz: Vertretung bei drohendem Entzug der Lizenz, Streitigkeiten um Medical-Auflagen oder Verlängerungen.
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Spezial-Strafrechtsschutz: Abwehr von Vorwürfen fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Luftverkehrs oder Verstoßes gegen Luftverkehrsordnungen.
Vorteile der Beratung bei Plewnia & Brauckmann GmbH Versicherungsmakler
Als unabhängiger Spezial-Versicherungsmakler verfügen wir über tiefes Branchenverständnis für die Allgemeine Luftfahrt (General Aviation) sowie den kommerziellen Luftverkehr:
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Eigene Fachkompetenz in der Luftfahrt: Wir sprechen die Sprache der Piloten und verstehen die spezifischen Anforderungen von EASA-FCL, Fliegerärzten und Haltergemeinschaften.
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Kooperation mit führenden Luftfahrt-Assekurateuren: Zugang zu spezialisierten deutschen und internationalen Luftfahrtversicherern für seltene und komplexe Risiken.
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Hybrider B2B- & Spezial-Service: Persönliche Betreuung an unseren Standorten nahe den Regionalflugplätzen in Kamenz und Bautzen sowie digitale B2B-Fachberatung für Piloten und Luftfahrtbetriebe in ganz Deutschland.
Häufige Fragen zum Piloten- & Luftfahrt-Schutzkonzept (FAQ)
Reicht eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten aus?
Nein. Standard-BU-Policen leisten nur, wenn eine mindestens 50%ige Beeinträchtigung für fast alle Berufe vorliegt. Das flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis (Medical) kann jedoch bereits bei geringen Seh- oder Hörverschlechterungen, Blutdruckabweichungen oder leichten neurologischen Befunden entzogen werden. Hier hilft nur eine echte Loss-of-Licence-Klausel.
Sind auch Freizeiflieger (z. B. UL-Piloten oder Segelflieger) abgedeckt?
Ja. Unser Schutzkonzept lässt sich individuell anpassen – von Privatpiloten im Luftsportverein über Haltergemeinschaften im UL-Bereich bis hin zu kommerziellen Charter- und Business-Jet-Piloten.
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