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Architekten- & Ingenieur-Schutzkonzept

Architekten- & Ingenieur-Schutzkonzept – Spezial-Berufshaftpflicht & Planungsrisiken 

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Planungsfehler, fehlerhafte Ausschreibungen, Bauüberwachungsfehler, Budgetüberschreitungen oder Terminverzögerungen: Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsplaner und Bauingenieure tragen eine enorme wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung. Da Baumängel oft erst Jahre nach der Fertigstellung sichtbar werden und Haftungsansprüche rasch existenzbedrohende Dimensionen annehmen, schreibt die Berufsordnung der Architektenkammern den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zwingend vor. Ein Standard-Betriebshaftpflichttarif reicht für die komplexen Risiken des Bau- und Planungssektors bei Weitem nicht aus. Die Plewnia & Brauckmann GmbH Versicherungsmakler bietet freiberuflichen Planern, Partnerschaftsgesellschaften und Ingenieurbüros in Bautzen, Kamenz, Dresden, Leipzig, Chemnitz, ganz Sachsen sowie bundesweit ein spezialisiertes, modular aufgebautes Haftpflicht- und Schutzkonzept aus einer Hand.

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Die 4 Säulen des Architekten- & Ingenieur-Schutzkonzepts

Ein lückenloses Konzept für Planer bündelt die rechtlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht, den Rechtsschutz bei Honorar- und Urheberrechtsstreitigkeiten, den Eigenschutz sowie die Vorsorge für Inhaber und Mitarbeiter:

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1. Säule: Architekten- & Ingenieur-Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflicht bildet das rechtliche und wirtschaftliche Fundament jedes Planungsbüros. Sie wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab (passiver Rechtsschutz) und begleicht berechtigte Schäden.

  • Echte Vermögensschäden: Absicherung von finanziellen Verlusten des Bauherrn durch Planungs- oder Berechnungsfehler (z. B. fehlerhafte Statik, falsche Massenberechnung oder Verzug bei Ausschreibungen).

  • Personen- & Sachschäden: Schäden durch Einsturz, Feuchtigkeitseintritt oder Baumängel infolge mangelhafter Bauüberwachung.

  • Hohe Deckungssummen & Maximierung: Passgenaue Versicherungssummen (z. B. 3 bis 5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Sachschäden) gemäß den Vorgaben der Architektenkammer Sachsen.

  • Unverzichtbare Nachhaftung: Abdeckung von Spätfolgen und Verjährungsfristen nach BGB (§ 634a BGB), auch nach Schließung des Büros oder Eintritt in den Ruhestand.

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2. Säule: HOAI-Honorar- & Spezialstrafrechtsschutz

Rechtliche Auseinandersetzungen um Honorare, Urheberrechte oder Haftungsgrenzen gehören im Bauwesen zur Tagesordnung.

  • HOAI- & Honorar-Rechtsschutz: Durchsetzung eigener Vergütungsansprüche nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegenüber säumigen Bauherren.

  • Urheber- & Vertrags-Rechtsschutz: Vertretung bei Urheberrechtsverletzungen an Entwürfen oder Streitigkeiten aus Miet- und Arbeitsverträgen im Büro.

  • Spezial-Strafrechtsschutz: Verteidigung beim Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung nach einem Bauunfall auf der betreuten Baustelle ab dem ersten Ermittlungsschritt.

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3. Säule: Büroinhalts-, Cyber- & Objektdeckung

Das moderne Planungsbüro arbeitet hochgradig digital. Ausfall von CAD-Systemen, Datenverlust oder physische Schäden an der Büroeinrichtung stören den Betriebsablauf empfindlich.

  • Büroinhalts- & Elektronikversicherung: Schutz für CAD-Workstations, Server, Großformatdrucker/Plotter, Vermessungsgeräte und Mobiliar gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Elektronikschäden.

  • Cyber- & Datenschutz-Police: Absicherung bei Ransomware-Angriffen, Datenverlust von Bauplänen und DSGVO-Bußgeldern inklusive IT-Forensik und Betriebsunterbrechungsschaden.

  • Objektbezogene Exzedenten- & Einzelobjektdeckung: Gezielte Aufstockung der Versicherungssummen für Großprojekte oder Sonderbauten (z. B. Infrastrukturprojekte, Krankenhäuser), die die Standard-Jahrespolice übersteigen.

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4. Säule: Planer-Vorsorge & Mitarbeiter-Benefits

Architekten und Ingenieure sind in der Regel über ihr jeweiliges Versorgungswerk (z. B. Architektenkammer Sachsen) abgesichert. Auch hier bestehen typische Lücken:

  • Ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Das Versorgungswerk leistet meist erst bei einer vollständigen Berufsunfähigkeit (100 %) und Abgabe der Kammermitgliedschaft/Approbation. Eine private BU-Ergänzung sichert das Einkommen bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit ab.

  • Mitarbeiterbindung (bAV / bKV / bUV): Nutzen Sie steuerfreie Budgettarife (50 € Sachbezug), um angestellten Architekten, Bauzeichnern und Ingenieuren hochwertige Zusatzleistungen zu bieten.

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Vorteile der Beratung bei Plewnia & Brauckmann GmbH Versicherungsmakler

Als unabhängiger B2B-Versicherungsmakler vergleichen wir spezialisierte Architekten- und Ingenieurversicherer am deutschen Markt:

  • Kammerkonforme Vertragsgestaltung: Exakte Einhaltung der Pflichtversicherungssummen der Landesarchitekten- und Ingenieurkammern.

  • Flexibilität für Sonderrisiken: Mitversicherung von Generalplaner-Tätigkeiten, Gutachtertätigkeiten, Energieberatung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo).

  • Hybrider B2B-Service: Persönliche Betreuung an unseren Standorten in Bautzen und Kamenz sowie unkomplizierte digitale Fachberatung für Büros in Dresden, ganz Sachsen und deutschlandweit.

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Häufige Fragen zum Architekten- & Ingenieur-Schutzkonzept (FAQ)

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Reicht die Ausfallsicherung der Architektenkammer bei Berufsunfähigkeit?

Nein. Die Versorgungswerke zahlen in der Regel erst, wenn die Berufstätigkeit zu 100 % aufgegeben wird und keine Resttätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Eine private BU-Ergänzung greift bereits ab einer 50%igen Beeinträchtigung im konkreten Berufsalltag.

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Was passiert bei Generalplaner-Aufträgen?

Wenn Sie als Generalplaner auch Sonderfachleute (z. B. Statiker, HLS-Planer) untervertraglich gebunden haben, haften Sie dem Bauherrn gegenüber für deren Fehler voll mit. Diese Generalplaner-Haftung muss explizit in der Berufshaftpflicht verankert sein.

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Schützen Sie Ihr Büro, Ihre Kammerzulassung und Ihre Projekte vor den finanziellen Folgen von Planungs- und Überwachungsfehlern. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin beim Plewnia & Brauckmann GmbH Versicherungsmakler – persönlich in Bautzen und Kamenz oder digital in ganz Deutschland.

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